Wir verwenden seit 2014 für viele Wahlen ein Präferenzwahlverfahren. Das Wort vielleicht klingt erstmal kompliziert, das Verfahren ist aber schnell erklärt. Das Grundprinzip des Präferenzwahlverfahrens ist, dass man nicht mehr nur so viele Kandidat*innen auf den Stimmzettel schreibt, wie es Plätze gibt, sondern alle Bewerber*innen durchnummeriert. Hierbei gibst du nicht, wie sonst üblich, eine einzige Stimme für eine*n Kandidat*in ab, sondern kannst maximal die gleiche Anzahl Stimmen wie Anzahl der Kandidat*innen vergeben.
Anstatt nur für eine Person zu stimmen, gibst du an, welche Person du am liebsten in dem Amt haben möchtest, welche am zweitliebsten, welche am drittliebsten, und so weiter. Deine Präferenz gibst du durch Nummern an, d.h. der/die Kandidat*in, die deine erste Präferenz ist, erhält die Nummer 1. Hat die Person deiner ersten Wahl keine Chance mehr, die Wahl zu gewinnen, so wird deine Stimme an die Person deiner zweiten Wahl übertragen. Ist die Person deiner ersten Wahl gewählt, hat aber mehr Stimmen als sie zum Gewinnen bräuchte, so wird ein Teil deiner Stimme an die Person deiner zweiten Wahl übertragen.
Achtung: Wenn du in diesem Wahlverfahren Menschen KEINE Präferenz gibst, dann kann es sein, dass ein Posten unbesetzt bleibt, weil niemand das notwendige Quorum erreicht. Es ist deswegen wichtig, dass du ALLEN Menschen eine Präferenz gibst. Die Person, die deiner Meinung nach am geeignetsten ist, erhält eine „1“ und die Person, die deiner Meinung nach am ungeeignetsten ist, die letzte Nummer. Lehnst Du alle Kandidierenden ab, kannst du auch mit „Nein“ stimmen.
Bei der Vergabe deiner Präferenzen musst du nicht auf die Aufteilung in Frauen- und offene Plätze achten, denn diese Unterscheidung wird automatisch bei der Auszählung der Stimmen gemacht.
Außerdem könnt ihr euch diesen Beispiel 45 PräfWahlZettel anschauen. Dort seht ihr, wie der Wahlzettel auf dem BuKo in etwa aussehen wird.