Was macht das Bundesschiedsgericht?

Das Schiedsgericht hat die Aufgabe, bei Streitigkeiten zwischen den Organen der GRÜNEN JUGEND und bei Widersprüchen einzelner Mitglieder gegen Entscheidungen der Bundesebene zu schlichten. Das Bundesschiedsgericht besteht aus insgesamt sechs Personen: einer vorsitzenden Person, zwei Beisitzer*innen und drei Stellvertreter*innen. Das Schiedsgericht ist in der Regel quotiert besetzt. Die Mitglieder des Schiedsgerichtes werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt.